Wir möchten messen, wie diese Seite genutzt wird, und setzen dafür Cookies von Google Analytics. Das ist für den Betrieb nicht nötig und geschieht nur, wenn Sie zustimmen. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit in der Datenschutzerklärung ändern.
Seit dem 4. November 2024 darf in Österreich anstelle des Papierfrachtbriefs ein elektronischer Frachtbrief verwendet werden. Zwei Jahre später wissen die meisten kleinen Speditionen noch nicht, was das für sie heißt. Diese Seite erklärt es — kurz, ohne Werbung, und mit dem Hinweis, wo es noch hakt.
Der CMR-Frachtbrief begleitet seit den 1950er-Jahren den grenzüberschreitenden Straßengütertransport. Er hält fest, wer was von wo nach wo befördert, in welchem Zustand die Ware übernommen wurde und wer sie übernommen hat. Im Streitfall ist er das zentrale Beweismittel — wenn eine Palette fehlt oder beschädigt ankommt, entscheidet oft, was auf dem Frachtbrief vermerkt wurde und was nicht.
Praktisch bedeutet er dreifachen Durchschlag, ein Exemplar für jede Partei, eine Unterschrift an der Rampe und die Hoffnung, dass der Zettel die Fahrt übersteht und zwei Wochen später in der Buchhaltung ankommt. Genau daran hängt die Rechnung: Ohne unterschriebenen Ablieferbeleg zahlt mancher Auftraggeber nicht.
Das Zusatzprotokoll zum CMR-Übereinkommen erlaubt, denselben Frachtbrief elektronisch zu führen. Für Österreich ist es am 4. November 2024 in Kraft getreten und gilt seither sowohl grenzüberschreitend als auch im Inland. Rund 38 Staaten haben es ratifiziert, darunter Deutschland und die meisten EU-Mitgliedstaaten.
Wichtig: Es ist eine Möglichkeit, keine Pflicht. Wer weiter auf Papier fahren will, darf das. Und maßgeblich ist, dass beide beteiligten Staaten einer Beförderung Vertragsparteien sind — vor der ersten elektronischen Fahrt auf einer neuen Relation lohnt der Blick, ob das Zielland dazugehört.
Was sich im Alltag ändert:
Die Verordnung (EU) 2020/1056 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen wird oft mit dem eCMR in einen Topf geworfen. Sie regelt etwas anderes: Ab dem 9. Juli 2027 müssen die Behörden der Mitgliedstaaten gesetzlich vorgeschriebene Transportinformationen in elektronischer Form akzeptieren, sofern sie im vorgesehenen Format über zertifizierte Plattformen bereitgestellt werden. Die ersten delegierten und Durchführungsrechtsakte gelten seit 9. Januar 2025, nationale Pilotanwendungen sind ab 2026 zu erwarten.
Für die Einordnung entscheidend: Die Pflicht trifft die Behörden, nicht die Unternehmen. Niemand muss ab 2027 digital fahren. Was sich verschiebt, ist die Normalität — wenn Kontrollorgane elektronische Papiere annehmen müssen und große Auftraggeber sie ohnehin verlangen, wird der Papierfrachtbrief zur Ausnahme, die man erklären muss.
Wenig Grund zur Eile, aber guter Grund, es einmal auszuprobieren. Der Nutzen entsteht nicht durch die Vorschrift, sondern durch den Beleg, der am selben Tag da ist. Wer mit zwei bis zehn Fahrzeugen unterwegs ist, merkt das zuerst beim Zahlungsziel.
In der Übergangszeit führen viele Betriebe zusätzlich einen Ausdruck mit. Das ist kein Widerspruch: Solange die eFTI-Verordnung noch nicht anwendbar ist, entscheidet jedes Land selbst, wie seine Kontrollorgane damit umgehen.
Ein Frachtbrief ist nur so viel wert wie sein Nachweis, dass er nachträglich nicht verändert wurde. Deshalb wird er hier nicht aus den laufenden Daten gerendert, sondern beim Ausstellen eingefroren:
Beim Ausstellen wird der Inhalt eingefroren und mit einer Prüfsumme versiegelt. Was später am Auftrag geändert wird, ändert den Frachtbrief nicht mehr.
Muss etwas berichtigt werden, entsteht eine neue Version mit Grund — die vorherige bleibt erhalten und lesbar. Nichts wird überschrieben.
Absender, Frachtführer und Empfänger unterschreiben am Bildschirm. Wer kein Konto hat, bekommt einen befristeten Zugriffslink — der Empfänger an der Rampe braucht keine Anmeldung.
Jeder Schritt wird in einer fortlaufenden, miteinander verketteten Aufzeichnung festgehalten: wer wann was getan hat. Ein nachträglich entfernter Eintrag fällt auf, weil die Kette dann nicht mehr aufgeht.
Der elektronische Frachtbrief ist ab dem Business-Tarif enthalten, ohne Aufpreis pro Beleg.
Ja. Das Zusatzprotokoll zum CMR-Übereinkommen betreffend den elektronischen Frachtbrief ist für Österreich am 4. November 2024 in Kraft getreten. Seither kann anstelle des Papierfrachtbriefs ein elektronischer Frachtbrief verwendet werden — im grenzüberschreitenden Verkehr ebenso wie im Inland. Eine Pflicht dazu besteht nicht: Wer weiter auf Papier fahren will, darf das.
Das Zusatzprotokoll haben rund 38 Staaten ratifiziert, darunter Österreich, Deutschland und die meisten EU-Mitgliedstaaten. Maßgeblich ist, dass beide beteiligten Staaten einer Beförderung Vertragsparteien sind. Vor der ersten elektronischen Fahrt auf einer neuen Relation lohnt der Blick, ob das Zielland dazugehört.
Die Verordnung (EU) 2020/1056 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen verpflichtet die Behörden der Mitgliedstaaten, ab 9. Juli 2027 gesetzlich vorgeschriebene Transportinformationen in elektronischer Form zu akzeptieren, wenn sie im vorgesehenen Format über zertifizierte Plattformen bereitgestellt werden. Wichtig für die Einordnung: Die Pflicht trifft die Behörden, nicht die Unternehmen — niemand muss ab 2027 digital fahren. Praktisch verschiebt sich damit aber, was bei einer Kontrolle als normal gilt.
Der Frachtbrief muss vorgezeigt werden können. Beim eCMR heißt das: Der Fahrer öffnet ihn am Handy, oder das Kontrollorgan ruft ihn über einen Zugriffslink auf. Solange die eFTI-Verordnung noch nicht anwendbar ist, entscheidet das jeweilige Land, wie es damit umgeht — deshalb führen viele Betriebe in der Übergangszeit zusätzlich einen Ausdruck mit.
Stand der Rechtsangaben: 30. August 2026. Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
Im kostenlosen Starter-Tarif anlegen, die ersten 14 Tage laufen im vollen Business-Umfang — inklusive eCMR.
Kostenlos starten